Zeitumstellung am 25. Oktober: Wie die zusätzliche Stunde in der Nachtschicht zählt
In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober 2026, endet die Sommerzeit. Um 3 Uhr werden die Uhren auf 2 Uhr zurückgestellt, und die Nacht dauert eine Stunde länger. Für die meisten Menschen bedeutet das eine Stunde mehr Schlaf. Für Beschäftigte in der Nachtschicht stellt sich dagegen eine Frage, die in der Zeiterfassung sauber beantwortet sein sollte.
Muss die zusätzliche Stunde gearbeitet werden?
Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht. Deshalb entscheiden der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und der Arbeitsvertrag, ob die Stunde zu leisten ist. Fehlt eine solche Regelung, darf der Arbeitgeber die Stunde im durchgehenden Schichtbetrieb unter Umständen anordnen, wenn er eine lückenlose Besetzung braucht und eine Betriebsvereinbarung das zulässt.
Wie wird die Stunde vergütet?
Wer die Stunde tatsächlich arbeitet, bekommt sie in der Regel bezahlt, denn sie ist nur gegen Entgelt zu erwarten. So hat es das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2012 entschieden. Bei einer festen Wochenarbeitszeit wird die Stunde wie eine Überstunde vergütet oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, sofern die Wochenarbeitszeit damit überschritten wird.
Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes
Auch in dieser langen Nacht gelten die gesetzlichen Regeln. Werktäglich sind acht Stunden Arbeitszeit vorgesehen, und bei Nachtarbeit muss der Ausgleich innerhalb von vier Wochen erfolgen. Eine zusätzliche Stunde kann deshalb schnell dazu führen, dass die Höchstarbeitszeit eines Tages überschritten wird. Wichtig ist außerdem, dass anschließend die elf Stunden Ruhezeit eingehalten werden.
Was Betriebe jetzt prüfen sollten
Klären Sie rechtzeitig, was in Ihrem Betrieb für diese Nacht gilt, und teilen Sie es Ihrem Team mit. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Zeiterfassung die Umstellung richtig verarbeitet. Eine Schicht von 22 bis 6 Uhr dauert in dieser Nacht nämlich neun Stunden statt acht. Die Abschaffung der Zeitumstellung ist übrigens weiter offen, denn die EU Staaten haben sich bisher nicht geeinigt, und eine Studie der Kommission wird Ende 2026 erwartet. Die Umstellung gilt also vorerst weiter.
Quellen
- Sonntagsblatt: Zeitumstellung 2026, Winterzeit und Uhr zurückstellen
- anwaltonline: Zeitumstellung und das Arbeitsrecht
- IHK Hannover: Zeitumstellung, Auswirkungen auf Arbeitszeit und Vergütung