Personalzeiterfassung - Ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz

Arbeitszeiterfassung - Einfach gelöst mit Xpert-Timer


Seit 2019 der EuGH ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt hat, ist sie in aller Munde. In dem Urteil stellt der Europäische Gerichtshof klar, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von den Mitarbeitern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Nur so lässt sich die Einhaltung der Arbeitszeitrichtlinie sicherstellen und die Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten vorschreiben.

Dabei ist es ganz egal, ob Arbeitnehmer in festen oder flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten, oder im Schichtbetrieb eingesetzt werden. Ob eine Arbeitszeiterfassung eingerichtet sein muss ist dabei keine Frage. Es stellt sich eher die Frage, wie diese Arbeitszeiterfassung auszusehen hat.

Jeder Arbeitgeber sollte sich grundsätzlich Gedanken zur Arbeitszeiterfassung im Unternehmen machen. Eine Ausarbeitung des Themas gibt es unter "Vorgaben des EuGH zur Arbeitszeiterfassung" nachzulesen.

Mit der Arbeitszeiterfassung von Xpert-Timer erfüllen Sie die vom Gesetz geforderten Anforderungen. Wir haben uns auf die Erfassung der Arbeitszeit an PC-Arbeitsplätzen spezialisiert. Eine Anbindung an Chip-Terminals ist ebenso möglich. Die Terminals werden von uns verkauft und eingerichtet.

Kommen und Gehen genau dokumentieren

Arbeitszeiterfassung auf Papier oder Excel - ist das erlaubt?


Nein. Der traditionelle Stundenzettel der am Ende der Woche ausgefüllt und eingereicht wird hat ausgedient. Aus Sicht des EuGH sollte der Arbeitgeber die Einhaltung der Pausenzeiten bereits bei Aufnahme der Tätigkeit überprüfen können, um somit den Arbeitnehmer gegebenenfalls von der weiteren Ausübung der Tätigkeit abzuhalten. Wird der Stundenzettel erst nach Beendigung der Tätigkeit ausgefüllt, besteht keine Möglichkeit des Eingreifens.

Der EuGH gibt vor, dass die Arbeitszeiterfassung die Funktion haben muss, einen effektiven Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Nur durch Kontrolle der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten ist dies gegeben. Mit manuell ausgefüllten Stundenzetteln, die meist erst nachträglich in ein System eingegeben werden ist dies nicht möglich.

Mit Xpert-Timer haben Sie einen direkten Überblick über die Anwesenheit Ihrer Mitarbeiter, sowie die Einhaltung der geforderten Pausen. In der Live-Übersicht sehen Sie, ob der Mitarbeiter aktuell in Pause, ein- oder ausgestempelt ist, den aktuellen Urlaubsanspruch und bei Koppelung zur Projektzeiterfassung auch das aktuell laufende Projekt.

Personalzeiterfassung-Anwesenheitsliste mit Überstunden und Urlaub

Wie funktioniert ein elektronisches Arbeitszeiterfassungssystem für Mitarbeiter?


Nach dem EuGH Urteil wird die Arbeitszeiterfassung zum Gesundheitsschutz des Mitarbeiters Pflicht. Die dazu verwendete Software muss einige Anforderungen erfüllen. Ist das System installiert, ist die Erfassung der Arbeitszeit mit dem Xpert-Timer ganz einfach und zuverlässig. Neben der auftragsbezogenen Zeiterfassung können Sie ebenso separat die Arbeitszeiterfassung nutzen. Sie können also Projektzeiterfassung + Arbeitszeiterfassung oder nur die Arbeitszeiterfassung ohne Projektzeiterfassung einsetzen. Ganz wie Sie es in Ihrem Unternehmen benötigen.  

In Kombination der Projektzeiterfassung mit der Arbeitszeiterfassung

Die Zeitleiste des Xpert-Timer, die auf Ihrem Windows PC Bildschirm schwebt, zeigt Ihnen Ihre heutige Arbeitszeit an. Starten Ihre Mitarbeiter Ihren PC und ein Projekt im Xpert-Timer, setzt auch die Arbeitszeiterfassung den Kommt/Geht Stempel. Die Plus- und Minusstunden können auf einen Blick eingesehen werden. Nachträgliche Änderungen an den Zeiten sind über ein Rechtesystem geregelt. Sie können Ihren Mitarbeitern zum Beispiel genehmigen, Änderungen bis zu 3 Tage rückwirkend zu machen. Falls nötig kann auch ein Genehmigungsprozess aktiviert werden.

Arbeitszeiterfassung-mit-Projektzeiterfassung

Beim Einsatz der Arbeitszeiterfassung ohne Projektzeiterfassung

Hier steht Ihnen zur Erfassung der Kommt/Geht Zeit die Stempeluhr des Xpert-Timer zur Verfügung. Alternativ können Sie die Zeiten auch per Nachtrag im System erfassen.

Stempeluhr zur Erfassung der Arbeitszeit

Mit Xpert-Timer erhalten Sie eine passende Lösung zur Projekt- und Arbeitszeiterfassung die folgende Anforderungen des EuGH erfüllt:

Anforderung nach EuGH

Wird von der Software Xpert-Timer erfüllt
Das System muss die tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers messen. ++ Das Herzstück der Zeiterfassung
Die werktäglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit werden sichergestellt ++ Xpert-Timer weist auf Abweichungen hin.
Arbeitgeber muss über Arbeitsaufnahme und Beendigung in Kenntnis gesetzt werden. ++ Mitarbeiterübersicht zeigt an, wer eingestempelt, abwesend oder wer in Pause ist.
Daten dürfen nicht ohne weiteres manipuliert werden können ++ Rechteverwaltung regelt den Zugriff auf die Daten
Das System muss objektiv sein ++ Änderungen werden dokumentiert mit Zeitstempel und Namen
Das System muss verlässlich sein ++ Der Mitarbeiter hat Vollzugriff (Lesen) auf seine Daten
   

Warum soll überhaupt eine Arbeitszeiterfassung eingesetzt werden?


Ohne Arbeitszeiterfassung ist für den Arbeitnehmer häufig ein Zeugenbeweis erforderlich, um die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in einem Streitfall nachzuweisen. Als Zeugen kommen in dem Fall aber meist nur Kollegen in Betracht, die aus Sicht des EuGH aufgrund ihrer strukturellen Unterlegenheit und der Angst vor Benachteiligungen wiederum nicht zugunsten des Arbeitnehmers aussagen werden. Die Durchsetzung der Rechte des Arbeitnehmers ist damit stark beeinträchtigt und aus Sicht des EuGH kompensationsbedürftig.

Primärer Grund ist der Gesundheitsschutz für Mitarbeiter


Mit der Arbeitszeiterfassung sollen Mitarbeiter geschützt werden. Demnach wird mit einer Software genauer darauf geachtet, wie lange ein Mitarbeiter arbeitet und ob dieser die täglichen Mindestpausen und die Erholungszeit einhält. Der Arbeitgeber muss zur Erfassung dieser Daten dem Arbeitnehmer die Software bereitstellen.

  • Pro 24-Stunden-Zeitraum muss ein Mitarbeiter eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt bekommen.
  • Pro Siebentageszeitraum muss ein Mitarbeiter eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden gewährt bekommen.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit muss durch innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder in Tarifverträgen oder Vereinbarungen festgelegt werden.
  • Die durchschnittliche Arbeitszeit darf pro Siebentageszeitraum 48 Stunden inklusive der Überstunden nicht überschreiten.

Was beinhaltet die digitale Arbeitszeiterfassung Xpert-Timer?


  • Flexible Arbeitszeitmodelle die Sie individuell anlegen können.
  • Individuelle Überstundenregelungen pro Mitarbeiter.
  • Zuschlagszeiten bei Wochenend- und Feiertagsarbeit.
  • Direkter Zugriff auf Kommt/Geht Zeiten.
  • Zusammenfassende Übersicht über Soll/Ist-Zeiten.
  • Mitarbeiterauswertungen und Zugriffsrechte.
  • Hinterlegung des Arbeitsortes, zur Differenzierung von z.B. Homeoffice oder Büroarbeit.
  • Optionale Anbindung an einen Terminal mit Chipkartenleser und Display.
  • u.v.m.

Das Dashboard der Arbeitszeiterfassung


Arbeitszeiterfassung für Ihr Unternehmen


Sie möchten eine einfache, übersichtliche Möglichkeit die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter zu erfassen? Überzeugen Sie sich und laden Sie sich noch heute die 30-Tage Testversion des Xpert-Timer. Der Installationsassistent bietet Ihnen die Option die Projektzeiterfassung in Kombination mit Arbeitszeiterfassung, oder das jeweilige Produkt einzeln zu installieren.

Für Fragen stehen wir immer gerne zur Verfügung. Rufen Sie an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ein kurzes Video auf YouTube zeigt die Funktionen der Arbeitszeiterfassung. Per Klick auf das Bild werden Sie weitergeleitet:

Die Arbeitszeiterfassung auf YouTube