Arbeitszeiterfassung - Ob nötig steht nicht in Frage, aber wie?

Seit 2019 der EuGH ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt hat, ist sie in aller Munde. In dem Urteil stellt der Europäische Gerichtshof klar, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von den Mitarbeitern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Nur so lässt sich die Einhaltung der Arbeitszeitrichtlinie sicherstellen und die Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten vorschreiben.

Dabei ist es ganz egal, ob Arbeitnehmer in festen oder flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten, oder im Schichtbetrieb eingesetzt werden. Ob eine Arbeitszeiterfassung eingerichtet sein muss ist dabei keine Frage. Es stellt sich eher die Frage, wie diese Arbeitszeiterfassung auszusehen hat.

Jeder Arbeitgeber sollte sich grundsätzlich Gedanken zur Arbeitszeiterfassung im Unternehmen machen. Eine Ausarbeitung des Themas gibt es unter "Vorgaben des EuGH zur Arbeitszeiterfassung" nachzulesen.

Kommen und Gehen genau dokumentieren

Arbeitszeiterfassung auf Papier oder Excel - ist das erlaubt?

Der traditionelle Stundenzettel der am Ende der Woche ausgefüllt und eingereicht wird hat ausgedient. Aus Sicht des EuGH sollte der Arbeitgeber die Einhaltung der Pausenzeiten bereits bei Aufnahme der Tätigkeit überprüfen können, um somit den Arbeitnehmer gegebenenfalls von der weiteren Ausübung der Tätigkeit abzuhalten. Wird der Stundenzettel erst nach Beendigung der Tätigkeit ausgefüllt, besteht keine Möglichkeit des Eingreifens.

Der EuGH gibt vor, dass die Arbeitszeiterfassung die Funktion haben muss, einen effektiven Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Nur durch Kontrolle der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten ist dies gegeben. Mit manuell ausgefüllten Stundenzetteln, die meist erst nachträglich in ein System eingegeben werden ist dies nicht möglich.

Die Wochenauswertung der Arbeitszeiterfassung
Die Wochenauswertung der Arbeitszeiterfassung

Wie funktioniert ein elektronisches Arbeitszeiterfassungssystem für Mitarbeiter?

Nach dem EuGH Urteil wird die Arbeitszeiterfassung zum Gesundheitsschutz des Mitarbeiters Pflicht. Die dazu verwendete Software muss einige Anforderungen erfüllen. Ist das System installiert, ist die Erfassung der Arbeitszeit mit dem Xpert-Timer ganz einfach und zuverlässig. Neben der auftragsbezogenen Zeiterfassung können Sie ebenso separat die Arbeitszeiterfassung nutzen.

Die Zeitleiste des Xpert-Timer, die auf Ihrem Windows PC Bildschirm schwebt, zeigt Ihnen Ihre heutige Arbeitszeit an. Starten Ihre Mitarbeiter Ihren PC und ein Projekt im Xpert-Timer, setzt auch die Arbeitszeiterfassung den Kommt/Geht Stempel. Die Plus- und Minusstunden können auf einen Blick eingesehen werden. Nachträgliche Änderungen an den Zeiten sind über ein Rechtesystem geregelt. Sie können Ihren Mitarbeitern zum Beispiel genehmigen, Änderungen bis zu 3 Tage rückwirkend zu machen. Falls nötig kann auch ein Genehmigungsprozess aktiviert werden.

Arbeitszeiterfassung-mit-Projektzeiterfassung

 

Mit Xpert-Timer erhalten Sie eine passende Lösung zur Projekt- und Arbeitszeiterfassung die folgende Anforderungen des EuGH erfüllt:

Anforderung nach EuGH

Wird von der Software Xpert-Timer erfüllt
Das System muss die tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers messen. ++
Die werktäglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit werden sichergestellt ++ Xpert-Timer weißt auf Abweichungen hin.
Arbeitgeber muss über Arbeitsaufnahme und Beendigung in Kenntnis gesetzt werden. ++ Mitarbeiterübersicht zeigt an, wer sich eingestempelt oder ausgestempelt hat.
Daten dürfen nicht ohne weiteres manipuliert werden können ++ Rechteverwaltung regelt den Zugriff
Das System muss objektiv sein ++ Änderungen werden dokumentiert
Das System muss verlässlich sein ++ Der Mitarbeiter hat Vollzugriff auf seine Daten
   

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Mit Version 9 des Xpert-Timer Pro können Sie die Arbeitszeiterfassung einbinden.
Rufen Sie kurz durch für eine Testlizenz.

Service-Telefon: 08362 / 507 4900 (Kein Call-Center / Keine Warteschleife)

Was beinhaltet die digitale Arbeitszeiterfassung?

  • Flexible Arbeitszeitmodelle die Sie individuell anlegen können.
  • Individuelle Überstundenregelungen sind einstellbar.
  • Zuschlagszeiten bei Wochenend- und Feiertagsarbeit.
  • Direkter Zugriff auf Kommt/Geht Zeiten
  • Hinterlegung des Arbeitsortes, zur Differenzierung von z.B. Homeoffice oder Büroarbeit.
  • u.v.m.

Arbeitszeiterfassung im Xpert-Timer


Arbeitszeiterfassung für kleine und mittelständische Unternehmen

Sie möchten eine einfache, übersichtliche Möglichkeit die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter zu erfassen? Überzeugen Sie sich und laden Sie sich noch heute die 30-Tage Testversion des Xpert-Timer V9. Das Zusatzmodul ist im Testumfang der Software beinhaltet.

Für Fragen zum Zusatzmodul "Arbeitszeiterfassung" stehen wir immer gerne zur Verfügung. Rufen Sie an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ein kurzes Video auf YouTube zeigt die Funktionen der Arbeitszeiterfassung. Per Klick auf das Bild werden Sie weitergeleitet:

Die Arbeitszeiterfassung auf YouTube